17.05. bis 09.11.2025
Das Z-Ticket kann als 3-Tages bis 13-Tages Ticket erworben werden. Mit dem Z-Ticket können Sie unten angeführte Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen.
Vom 17. Mai bis 6. Juli 2025 und vom 30. August bis 9. November 2025 erhalten Sie einen reduzierten Sonderpreis ab dem Kauf eines 6-Tages Tickets bei einem Aufenthalt von mindestens 7 Übernachtungen bei Vorlage der Gästekarte der Tiroler Zugspitz Arena.
Preise „Z-Ticket“ Sommer 2025
NORMALTARIF
Tage | Erwachsene | Jugendliche (16–18 Jahre) | Kinder (6–15 Jahre) |
3 | 89,00 | 71,00 | 44,50 |
4 | 102,00 | 81,50 | 51,00 |
4 in 6* | 112,00 | 89,50 | 56,00 |
5 | 112,00 | 89,50 | 56,00 |
6 | 122,00 | 97,50 | 61,00 |
7 | 132,00 | 105,50 | 66,00 |
8 | 141,00 | 113,00 | 70,50 |
9 | 150,00 | 120,00 | 75,00 |
10 | 160,00 | 128,00 | 80,00 |
11 | 169,00 | 135,00 | 84,50 |
12 | 176,00 | 141,00 | 88,00 |
13 | 188,00 | 150,50 | 94,00 |
Informationen
- Normaltarif vom 17.05. - 09.11.2025
- *4 in 6: 4 Tage innerhalb von 6 Tagen frei wählbar
- Preise inklusive 10 % Mehrwertsteuer.
Alle Preise in Euro, Druckfehler vorbehalten.
SONDERTARIF
TAGE | ERWACHSENE | JUGEND (16–18 Jahre) | KINDER (6–15 Jahre) |
6 | 97,00 | 72,50 | 36,00 |
7 | 107,00 | 80,50 | 41,00 |
8 | 116,00 | 88,00 | 45,50 |
9 | 125,00 | 95,00 | 50,00 |
10 | 135,00 | 103,00 | 55,00 |
11 | 144,00 | 110,00 | 59,50 |
12 | 151,00 | 116,00 | 63,00 |
13 | 163,00 | 125,50 | 69,00 |
- Sondertarif vom 17.05.-06.07.2025 und vom 30.08.-09.11.2025
- Sondertarif nur gültig bei Buchung von mindestens 7 Übernachtungen in der Tiroler Zugspitz Arena (Vorlage der Gästekarte erforderlich)
- 06.07.2025 bzw. 09.11.2025 ist jeweils der letzte Gültigkeitstag des Tickets. Der 01.07.2025 bzw. der 04.11.2025 ist jeweils der letzte Verkaufstag für das 6-Tages Ticket.
Ermäßigungspartner
20 % Ermäßigung auf den Normalpreis der folgenden Leistungen
- Bogenparcours Ehrwald: Eintritt Bogenparcours
- Golfschule Ortner: Golf Privatunterricht 55 Minuten
- Tennisclub Ehrwald: Tennisplatzmiete
- Tennisclub Lermoos: Tennisplatzmiete
- Familien Escape Walk Berwang
- Escape Trail Berwang
- Escape Trail Rinnen
- Kletterwald Bichlbach: Eintritt Kletterwald (3 Std.) inkl. Ausrüstung
- SUP-Station Heiterwang: SUP- & Kajak Verleih, SUP-Kurse
- Burgenwelt Ehrenberg: Eintritt Erlebnismuseum
Z-Ticket-Richtlinien
Bei Kauf eines Z-Tickets akzeptiert der Nutzer die folgenden Richtlinien.
Altersabgrenzungen
- Personen ab 19 Jahren gelten als Erwachsene.
- Personen von 16–18 Jahren gelten als Jugendliche.
- Personen von 6–15 Jahren gelten als Kinder.
- Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren gibt es kein Z-Ticket, jedoch ist es jedem Partner selbst überlassen ein Entgelt für seine Dienste zu verlangen.
Allgemeine Bestimmungen
- Die Karte ist nicht übertragbar.
- Für die Benutzung der Einrichtungen des Z-Tickets hat der Nutzer das Z-Ticket mit sich zu führen und auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.
- Für den Erwerb des Z-Tickets gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife.
- Der nachträgliche Umtausch in ein anderes Produkt – auch nicht in ein Z-Ticket mit anderer Gültigkeitsdauer - und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.
- Die Verlängerung eines Z-Tickets ist nicht möglich.
- Kein Rückvergütungsanspruch bei Schlechtwetter, Krankheit, vorzeitiger Abreise, Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen.
- Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der diese Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Benützungsbestimmungen
Mit dem Z-Ticket ist der Nutzer berechtigt, die Einrichtungen der Mitgliedsbetriebe während der Betriebs- und Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen (davon ausgenommen sind Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten). Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden vom jeweiligen Mitgliedsbetrieb festgelegt. Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweisen oder auch gänzlichen) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein – auch kein aliquoter – Rückerstattungsanspruch. Das Z-Ticket gilt für die im Prospekt beschriebenen Leistungen. Allfällige Zusatzleistungen (wie z.B. Fahrradtransport, o.ä.) sind separat zu entrichten.
Verlust
Bei Verlust eines Z-Tickets kann nur dann eine neue Karte (gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00) ausgestellt werden, wenn die Kartennummer des gekauften Z-Tickets vorgewiesen werden kann (Kaufbeleg). Dies ist nur an den Seilbahnkassen möglich. Ohne Kartennummer ist kein Ersatz möglich.
Vergessen
Vergisst ein Nutzer das Z-Ticket, so hat er den Normaltarif des jeweiligen Mitgliedbetriebs zu bezahlen.
Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung des Z-Tickets durch den Nutzer hat den sofortigen Entzug des Z-Tickets zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle einer Weitergabe des Z-Tickets an Dritte, des Erwerbs durch unrichtige Angaben über Alter etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor.
Defekter Datenträger
Wird ein Z-Ticket Datenträger am Leser nicht akzeptiert, obwohl die Karte laut Aufdruck gültig ist, können die Seilbahnpartner eine Karte >neu< ausstellen.